Corona- Virus / Patienteninformation
Sehr geehrte Patienten,
nach § 28 b IfSG besteht auch weiterhin für Patienten und Patientinnen, sowie deren Begleitung,
eine FFP2 Maskenpflicht in Zahnarztpraxen.
Dies gilt voraussichtlich noch bis zum 7. April 2023.
Ausgenommen sind Kinder unter 7 Jahren.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihre Unterstützung.
Ihr Praxisteam
Dr. Kerstin Schumacher